Fazit


Personen, die einen Kredit aufnehmen wollen oder müssen, haben es in der Regel äußerst schwer, vor allem wenn man einen Kredit ohne Arbeit will. Seriöse Kreditgeber vergeben Kredite im Regelfall nur dann, wenn der Antragsteller über eine entsprechende Kreditwürdigkeit verfügt. Um als kreditwürdig eingestuft zu werden, darf der Antragsteller in den vergangenen Jahren nicht negativ in dem Sinne aufgefallen sein, dass er oder sie bspw. Kredite nicht vertragsgemäß rückgeführt hat. Zudem bedarf es einem regelmäßigen Einkommen, um als kreditwürdig eingestuft zu werden. Über so ein Einkommen verfügt der Großteil der Arbeitslosen jedoch nicht, weswegen viele Banken prinzipiell keine Kredite an diese Personengruppe vergeben.

Anders sieht es aus, wenn der Antragsteller über Sicherheiten verfügt oder eine kreditwürdige Person hat, die als Bürge für ihn einspringt. Sicherheiten wie Immobilien und Aktienpakete garantieren der Bank keinen (Total)-Verlust im Rahmen des gewährten Kredits zu erleiden, da die Bank das Recht hat, die Sicherheiten im Fall der Fälle zu veräußern und sich so den ausstehenden Teil der Kreditschuld einverleiben zu können. Setzt der an sich kreditunwürdige Antragsteller einen kreditwürdigen Bürgen ein, dann ist es aus der Sicht der Bank quasi so, als wenn sie den Kreditvertrag mit dem Bürgen direkt abschließt, und zwar zu den vermutlich deutlich schlechteren Bedingungen des kreditunwürdigen Antragstellers. Denn im Notfall haftet der Bürge komplett mit seinem Vermögen so, als wenn er der Schuldner wäre.

Besonders misstrauisch sollten Antragesteller ohne Arbeit auf Kreditangebote reagieren, die für Kredite werben, die exklusiv für Menschen ohne Arbeit vergeben werden. Hier handelt es sich in der Regel um Abzocker, die schamlos die missliche Situation der Menschen ausnutzen wollen, die dringend einen Kredit brauchen, ihn aber aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht erhalten.